
(lat., der Termin mahnt für den Menschen) ist eine Regel des Rechts des Verzugs, welche sich für das klassische römische Recht nicht nachweisen lässt. Nach mittelalterlichem deutschem Recht muss der Schuldner eine Verbindlichkeit, deren Fälligkeit durch eine Zeitangabe bestimmt ist, an diesem Zeitpunkt erfüllen. Hieraus bildet der (lat.) usus...
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Dies interpellat pro homine (lat.), Rechtsregel: "der Tag, d. h. die Zeit, mahnt an Stelle des Menschen". Es wird nämlich von vielen Rechtslehrern behauptet, daß die Folgen des Verzugs (mora) ohne besondere Mahnung von seiten des Gläubigers (interpellatio) von selbst eintreten, wenn im Vertrag für die Erfüllung der Verbindlichkeit ei...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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